Genetisch vernderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch vernderte Organismen (GMO), die in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 904 des Unterabschnitts 4.1.4.1 verpackt und gekennzeichnet sind, unterliegen nicht den brigen Vorschriften des ADR.

Wenn GMMO oder GMO den Kriterien fr eine Aufnahme in die Klasse 6.1 oder 6.2 (siehe Unterabschnitte 2.2.61.1 und 2.2.62.1) entsprechen, gelten die Vorschriften des ADR fr die Befrderung giftiger oder ansteckungsgefhrlicher Stoffe.